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   OVG Sachsen, 05.10.2004 - 4 B 148/04   

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OVG Sachsen, 05.10.2004 - 4 B 148/04 (https://dejure.org/2004,7330)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.10.2004 - 4 B 148/04 (https://dejure.org/2004,7330)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - 4 B 148/04 (https://dejure.org/2004,7330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    EinigVtr Art 37 Abs. 1, Art 45 Abs. 2; BVFG § 92; HRG § 18

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichstellung von im Beitrittsgebiet abgelegten Prüfungen mit den in der Bundesrepublik Deutschland abgelegten bei Gleichwertigkeit; Zuständige Stelle für die Feststellung der Gleichwertigkeit; Rechtsfolgen der Feststellung der Anerkennung einer Prüfung als ...

  • Judicialis

    EinigVtr Art. 37 Abs. 1; ; EinigVtr Art. 45 Abs. 2; ; BVFG § 92; ; HRG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hochschulrecht - Wirtschaftswissenschaft, Diplom-Ökonom, Diplom-Kauffrau, Nachdiplomierung, Umdiplomierung, Hochschulgrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 37 EinigungsV; § 45 BVFG; § 18 HRG
    Anspruch auf »Umdiplomierung« von in der DDR verliehenen akademischen Hochschulgraden (RA Dr. Wolfgang Jakob; Neue Justiz 2/2005, S. 90-91)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 90
  • DVBl 2005, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 10.97

    - auf der Grundlage gleichwertiger Abschlüsse.

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.10.2004 - 4 B 148/04
    Diese nach Art. 45 Abs. 2 EV als Bundesrecht geltende Bestimmung enthält eine nicht auf die Ergänzung oder Ausführung durch den Landesgesetzgeber angelegte Regelung der Gleichstellung von beruflichen Abschlüssen und Befähigungsnachweisen (vgl. BVerwG, Urt. vom 10.12.1997, DVBl. 1998, 961).

    Entsprechend vielgestaltig mussten die Wirkungen der in Art. 37 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EV vorgesehenen Anerkennungsentscheidung sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1997, aaO).

  • BVerwG, 27.08.1990 - 9 B 38.90

    Führung eines in der Sowjetunion erworbenen akademischen Grades in Deutschland

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.10.2004 - 4 B 148/04
    Die "Anerkennung" des Ausbildungsabschlusses bezieht sich lediglich auf die in ihm zum Ausdruck kommende Berufsbefähigung, nämlich die abstrakte, im Sinne der - unmittelbaren - Befähigung zu verstehende Verwendbarkeit im Wirtschafts- und Berufsleben der Bundesrepublik Deutschland und regelt noch nicht, ob der Inhaber eines ausländischen beruflichen Befähigungsnachweises, der als gleichwertig mit einem in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen beruflichen Befähigungsnachweises anerkannt ist, einen Anspruch auf Führung eines akademischen Grades hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.8.1990, NJW 1991, 3107).
  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.10.2004 - 4 B 148/04
    Insoweit hat der Arbeitnehmer aufgrund des verfassungsrechtlich geprägten allgemeinen Persönlichkeitsschutzes einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer erworbenen akademischen Grad im Geschäftsverkehr nach außen in seiner konkreten Ausgestaltung korrekt verwendet (vgl. BAG, Urt. vom 8.2.1984, BAGE 45, 111-121).
  • Drs-Bund, 31.08.1990 - BT-Drs 11/7760
    Auszug aus OVG Sachsen, 05.10.2004 - 4 B 148/04
    Ausweislich der Denkschrift der Bundesregierung zum Einigungsvertrag (BTDrs 11/7760 S. 374) schafft Art. 37 EV die auf Grund der Vereinigung der beiden Staaten in Deutschland erforderlichen Regelungen, um "in ganz besonderem Maße die gegenseitige Anerkennung und Gleichstellung von Abschlüssen und Befähigungsnachweisen" zu erreichen.
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98

    Zum Architektengesetz des Landes Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.10.2004 - 4 B 148/04
    Ebenso wie das Verbot, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen, kann die Verweigerung des dem Berechtigten zustehenden akademischen Grades zu Nachteilen im Wettbewerb führen (vgl. zur Berufsbezeichnung "Stadtplaner" BVerfG, Beschl. v. 17.4.2000, NVwZ 2000, 1033-1035).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2014 - 3 L 79/13

    Weiterhin keine Nachdiplomierung von nach dem 31.12.1990 erworbenen

    Daher spricht man auch von der Zuerkennung des Diplomgrads als staatliche Bezeichnung und nicht von der Verleihung eines Diplomgrads (vgl. SächsOVG, Urt. v. 05.10.2004 - 4 B 148/04 -, juris; Kuhr, DÖD 2000, 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2006 - 5 N 66.04

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines ausländischen Ingenieurtitels;

    Das bedeutet, dass die Rechtsfolge, die ein Antragsteller günstigenfalls beanspruchen kann, eine Gleichwertigkeitsfeststellung ist, nicht jedoch die Erteilung eines bundesdeutschen Grades oder Titels (so schon Kuhr, LKV 2000, 179 [181]; a.A. OVG Bautzen, Urteil vom 5. Oktober 2004 - 4 B 148/04 - , NJ 2005, 90 mit zustimmender Anm. von Jakob, NJ 2005, 91).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.03.2008 - L 1 RA 71/05
    Ob der Kläger wegen des Abschlusses der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg als Diplom-Chemiker aus Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag einen Anspruch auf eine Gleichwertigkeitserklärung hat (siehe dazu Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 5. Oktober 2004, Az: 4 B 148/04, dokumentiert in Juris) oder nicht, kann dahingestellt bleiben.
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